Vortrags-Inhalt
Das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (PStRG) lässt seit dem 01.01.2009 neben einer elektronischen Registerführung auch den
elektronischen Mitteilungsverkehr zu. Ab 1.1.2014 müssen die Register elektronisch geführt werden. Auch die elektronische Kommunikation
ist spätestens ab diesem Zeitpunkt verbindlich via XPersonenstand durchzuführen.
Wie können diese Anforderungen in der kommunalen Landschaft in NRW umgesetzt werden? Welche Potenziale ergeben sich? Wie können
Kommunen kooperieren und bereits vorhandene Strukturen nutzen? Welcher Zusammenhang besteht zwischen XPersonenstand und der elektronischen
Registerführung?
Viele Fragen stellen sich, der Vortrag richtet sich an Verantwortliche aus dem Bereich Standesamt aber auch an die IT-Dienstleister.
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Der Referent
Martin Depenbrock
Martin Depenbrock ist seit 1985 in der Anwendungsentwicklung und im Projektmanagement u.a. für das Einwohner- und Ausländerwesen aktiv
und leitet seit 5 Jahren den Bereich Fachverfahren im Dortmunder Systemhaus.
Von Beginn an arbeitete Herr Depenbrock in Deutschland-Online-Projekten mit, seit 2007 intensiv im Projekt DOL Personenstandswesen.
Darüber hinaus vertritt er die Stadt Dortmund u.a. in der Facharbeitgruppe eGovernment der Vitako.
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